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Heizungswasser

Wer ist verantwortlich für das Heizungswasser?

Bericht unseres Mitarbeiters Herrn Mario Amadori – 21.03.2016

Grundsätzlich ist der Betreiber einer Anlage für das Heizungswassers verantwortlich. Da in aller Regel dieser keine Ahnung davon hat, als auch nicht über die nötigen Geräte verfügt welche dazu nötig sind, ist der Planer und-/oder der Fachbetrieb (Heizungsfirma) in die Pflicht genommen worden. Damit ist klar, dass die Heizungsfachleute auch in der Verantwortung stehen, dafür Sorge zu tragen, dass dem Kunden das richtige Heizungswasser in dessen Anlage eingefüllt wird.

Bei nicht Einhaltung der vorgeschriebenen Wasserhärte, des Leitwerts und des pH-Wertes kommt es unweigerlich zur Steinbildung und Korrosionsschäden. Und dafür MUSS im Schadensfall die Heizungsfachfirma haften!!!

Die Nachspeisung von Heizungswasser muss über eine zugelassene Nachspeisearmatur erfolgen. Diese besteht im Wesentlichen aus Systemtrenner, einstellbarem Druckminderer, Wasserzähler, Vollentsalzungskartusche und diverse Absperrhähne. Nur so ist die DIN EN 1717 als auch die VDI 2035 eingehalten. Wird das Wasser in der Heizung nachgefüllt, so muss dies auch zwingend im Anlagenbuch der Heizung dokumentiert werden. Bei dieser Dokumentation müssen Füllwassermenge, die Gesamthärte, die Leitfähigkeit und er pH-Wert bei Erstbefüllung und bei den vorgeschrienen Wiederholungsprüfungen dokumentiert werden.

  • Erfolgt dies nicht, so kann nach der aktuellen Rechtsprechung die Versicherung als auch der Hersteller der defekten Bauteile von dem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen!

Sind Sie sich unsicher darüber, ob in Ihrer Heizung das richtige Wasser sich befindet? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie und analysieren auf Wunsch das Wasser in Ihrer Heizungsanlage.

Bericht unseres Mitarbeiters Herrn Mario Amadori – 21.03.2016

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